Antrag zum Seminarzuschuss

Die Höhe des Seminarzuschusses liegt zwischen 50 und 100% der zuschussfähigen Kosten. Zur Gewährung des Zuschusses ist ein Antrag erforderlich.

Zuschussanträge können schriftlich an die

Katholische Studierendenhilfe Hannover e.V.
Oeltzenstraße 23
30169 Hannover
Deutschland

oder per Email an seminarzuschuss@ksh-hannover.de erfolgen.

Im Falle von Seminarzuschüssen soll der Antrag vor der Seminarteilnahme erfolgen, kann im Einzelfall aber auch bis zu 3 Monate nach der Teilnahme gestellt werden.

Zuschussfähige Kosten sind neben den Seminargebühren auch die Kosten für Unterkunft und Seminarverpflegung. Seminarverpflegung umfasst Verpflegung in Form von Getränken und Speisen, die Teil des gebuchten Seminarpaketes sind. Unterkunftskosten sind Hotel- oder Herbergskosten, die für Übernachtungen am Vortag und während des Seminars aufgewendet werden. Fallen keinen Übernachtungskosten an, weil beispielsweise eine private Übernachtungsmöglichkeit genutzt wird, kann insoweit kein Kostenzuschuss gewährt werden. Fahrtkosten und Verpflegung außerhalb des Seminars gelten als Eigenanteil des Antragstellers.

Der Bescheid zur Zuschussgewährung erfolgt zeitnah zum Zuschussantrag. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach der Erbringung eines Teilnahmenachweises. Bei Nicht-Teilnahme entfällt der Zuschuss rückwirkend. Im Einzelfall kann ein Kostenvorschuss gewährt werden. Im Übrigen stellt die Zuschusshöhe eine Einzelfallentscheidung dar, die u.a. vom verfügbaren Budget der KSH abhängt.

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