Förderung

Fördermittel #

Die KSH bietet Fördermittel für Studierende der Hochschulen Hannovers.

Zurzeit angebotene Fördermöglichkeiten sind:

  • Mietzuschuss für katholische Wohnheimbewohner von 20%
  • Zuschuss zu Seminaren mit folgenden möglichen Themen:
    • Bewerbungstraining
    • Gesellschaftliche Themen
    • Persönlichkeitsentwicklung
    • Soft Skills
  • Förderung von Auslandssemestern und -praktika
  • Außerdem fördert die KSH die Katholische Hochschulgemeinde Hannover (KHG).

Mietzuschüsse für katholische Bewohner/innen #

Die Förderung katholischer Studierender liegt der KSH Hannover besonders am Herzen. So können katholische Wohnheimbewohner einen Zuschuss zur Zimmermiete von 20% beantragen und zahlen danach z.B. für ein 18 m²-Zimmer 150,00 statt 185,00 Euro.

Die Zuschüsse können direkt bei Abschluss des Mietvertrags oder auch jederzeit danach durch ein formloses Antragsschreiben, dem eine Taufbescheinigung beigefügt ist, beantragt werden.

Das Antragsschreiben sollte neben der Antragstellung selbst eine kurze Beschreibung der eigenen Person und einen stichwortartigen Lebenslauf beinhalten.

Förderung der Katholischen Hochschulgemeinde Hannover (KHG) #

Die KSH Hannover fördert die seelsorgerische Arbeit und das Gemeindeleben der KHG Hannover durch finanzielle Zuschüsse zum Gemeindehaushalt.

Zuschüsse zu Seminaren #

Die KSH fördert die außerfachliche Entwicklung von Studierenden aller Konfessionen und Nationalitäten durch Zuschüsse zu den Kosten für die Teilnahme an Seminaren in den Bereichen Soft Skills, Persönlichkeitsbildung, Auseinandersetzung mit fremden Kulturen, Auseinandersetzung mit gesellschaftspolitischen Themen und Auseinandersetzung mit Religion (insbesondere dem katholischen Glauben).

Voraussetzung sind die Immatrikulation an einer Hochschule Hannovers sowie die fristgerechte Beantragung des Zuschusses.

Konkrete Beispiele für förderfähige Seminare sind Bewerbungstrainings, Rhetoriktrainings, Seminare zur Mitarbeiterführung, Selbstorganisation, Projektmanagement, katholischen Soziallehre, Energiewende oder Tage religiöse Orientierung usw.

Nicht gefördert werden Fachseminare und Sprachkurse. Fahrten bzw. Reisen, in deren Mittelpunkt Besichtigungen, Austausch, kulturelle oder religiöse Reiseprogramme sowie Pilger- oder Sprachreisen stehen, gelten nicht als Seminare.

Der Seminarort kann auch außerhalb Deutschlands liegen. Die Seminardauer soll in der Regel zwischen 1 und 5 Tagen liegen.

Zuschuss zu Auslandssemestern und Auslandspraktika #

Die KSH Hannover e.V. gewährt Zuschüsse zu Auslandssemestern und Auslandspraktika. Die Höhe des Zuschusses hängt vom vorhandenen Budget und dem jeweiligen Einzelfall ab.

Für die Zuschussgewährung kommen nur Studierende in Frage, die sich durch ihre Leistungen an der Hochschule sowie gemeinnütziges, politisches oder gesellschaftliches Engagement außerhalb der Hochschule besonders auszeichnen.

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